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Kanton Basel-Stadt

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Ausserkantonale Hospitalisationen (KVG)

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Ausserkantonale Hospitalisationen (KVG)

Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt ist bei ausserkantonaler Hospitalisation gemäss KVG 41.3 in öffentlichen Spitälern resp. öffentlich subventionierten Institutionen vorgängig ein Gesuch an den Kantonsarzt zu richten. Das Gesuch wird ausschliesslich in Situationen gutgeheissen, in denen die medizinische Leistung im Kanton nicht verfügbar ist. Dabei handelt es sich um nur wenige Angebote, da der Kanton Basel-Stadt über eine gut ausgebaute Zentrumsmedizin verfügt. Voraussetzung für die Überprüfung eines Gesuches sind
  • vollständig und gut leserlich ausgefülltes Formular
  • fristgerechte Einreichung:
        - Antrag spätestens 3 Tage vor geplantem Spitaleintritt
        - bei Notfällen spätestens 3 Tage nach der ausserkantonalen           Hospitalisation
Die medizinische Begründung, weshalb die Leistung im Kanton nicht verfügbar ist, soll detailliert und nachvollziehbar als Ergänzung zum Gesuch beigelegt werden. In Grenzfällen oder falls die Leistung im Kanton verfügbar ist, hat der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin eine nachvollziehbare und medizinisch detaillierte Stellungnahme des Leistungserbringers im Kanton beizulegen, worin die ausserkantonale Hospitalisation medizinisch begründet als notwendig erachtet wird. Unvollständige Anträge können nicht gutgeheissen werden. Dies trifft auch zu, wenn eine adäquate medizinische Indikation vorliegt. Dies gilt auch bei Fehlen einer nachvollziehbaren medizinischen Begründung im Sinne der oben erwähnten Voraussetzungen sowie bei nicht fristgerechter Einreichung.


Siehe auch Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK (Spitalliste / Empfehlungen KVG Art. 41.3)

Icon: Format PDF Formular "Kostengutsprachen für ausserkantonale Behandlungen"
Icon: Format PDF Hinweise zum KVG-Formular
Kontaktperson
Sylvie Böhringer
Sachbearbeiterin
Tel. 061 267 95 36
Fax 061 267 95 29

Gerbergasse 13
4001 Basel
E-Mail