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Kanton Basel-Stadt

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Substitionsbehandlungen

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Substitutionsbehandlungen

Die Substitutionsbehandlungen bei Personen mit Abhängigkeitserkrankungen - vor allem aufgrund von psychoaktiven Substanzen wie Opiaten (Heroin etc.), Benzodiazepinen (Valium, Rohypnol etc.) und Kokain - werden auf Antrag vom Kantonsarzt bewilligt.
Ziel der Substitutionsbehandlung bei am Abhängigkeitssyndrom erkrankten Menschen ist nach wie vor die abstinenzorientierte Therapie.
Die Bewilligung für eine Substitutionsbehandlung ist an Auflagen wie beispielsweise die regelmässige Berichterstattung an den Kantonsarzt geknüpft, unter anderem zur Erstellung des Methadon-Zensus-Berichts.


Eine weitere Auflage für eine Bewilligung stellt die ausschliessliche Rezeptierung von psychoaktiven Substanzen durch den Bewilligungsinhaber dar - d.h. die Ärztin oder den Arzt, die/der die Verantwortung für die Umsetzung der Substitutionsbehandlung trägt. Eingeschränkt werden sollen damit Mehrfachbezüge von Substanzen mit möglichem Abhängigkeitspotenzial in verschiedenen Apotheken aufgrund der Rezeptierung bei verschiedenen Ärztinnen und Ärzte.

Als weitere Bedingung für eine Bewilligung einer Substitutionsbehandlung sollen sämtliche Substanzen mit möglichem Abhängigkeitspotenzial aufgeführt werden. Mutationen der Substanzen oder des Abgabeortes sind unverzüglich an den Kantonsarzt zu melden. Diese Tätigkeit verlangt nach interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Institutionen und Fachexperten sowie dem Ausbau der Fachkompetenz Suchtmedizin.

Damit kann auch die fachliche Führung der medizinischen Betreuung in den K & A sichergestellt werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Betäubungsmittelgesetz Art. 19, Abs. 3. Die fachärztliche und medizinische Überprüfung der Indikationen für eine stationäre Therapie bei Abhängigkeitserkrankungen sind ebenfalls in diesem Themenfeld angesiedelt. Der Kantonsärztliche Dienst bringt seine Fachkompetenz im suchtmedizinischen Bereich durch die Präsenz im Interdepartementalen Führungsgremium Sucht, im Drogenstab und im Präventionsstab ein. Die Grundhaltung und Sicht des Kantonsärztlichen Dienstes ist in folgenden Dokumenten abrufbar:


Icon: Format PDF Suchtforum Mai 2002: Folienrauchen

Icon: Format PDF Forumsartikel BAZ zum Medikamentenmissbrauch (B. Bucheli,    27.12.2001)


Kontaktperson
Sabrina Stachl

St. Alban-Vrostadt 12
4001 Basel
E-Mail