Dieser Fachbereich des Kantonsärztlichen Dienstes erfüllt die Aufgabe eines Vertrauensarztes für die Verwaltung des Kantons Basel-Stadt, welche Arbeitgeberin von ca. 18 500 Angestellten ist. Die Haupttätigkeit lässt sich in zwei Bereiche gliedern:
1. Ein Themenbereich des Vertrauensärztlichen Dienstes betrifft die Überführung der Angestellten der Kantonalen Verwaltung von der Pensionskasse Stufe II in Stufe I. Hier wird überprüft, ob gesundheitliche Vorbehalte anzubringen sind. Mit dem neuen Pensionskassengesetz wird ein Teil dieser Aufgabe entfallen. Grundsätzlich genügt dazu eine Selbstdeklaration des Gesundheitszustandes. (Das entsprechende Formular kann bei der Pensionskasse bezogen werden.) Die Angaben werden im Vertrauensärztlichen Dienst überprüft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung bei Bedarf zur weiteren medizinischen Abklärung aufgeboten.
2. Der komplexeste Themenbereich umfasst die Abklärung der Arbeitsfähigkeit. Dabei werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung bei krankheitsbedingten Absenzen oder bei Hinweisen, dass die aktuelle Tätigkeit die Gesundheit beeinträchtigt, im Vertrauensärztlichen Dienst untersucht. Falls nötig, werden Zusatzuntersuchungen verlangt. Die Anmeldung zur vertrauensärztlichen Abklärung der Arbeitsfähigkeit erfolgt ausschliesslich über die Personaldienste mit entsprechendem Formular. Der Die Abklärung der Arbeitsunfähigkeit beinhaltet auch Stellungsnahmen zur Invalidität und Teilinvalidität sowie zur vorzeitigen Pensionierung. Der Vertrauensärztliche Dienst berät Arbeitgeber in medizinischen Fragen. So werden beispielsweise bei Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mögliche Tätigkeiten aus medizinischer Sicht vorgeschlagen. Die Prüfung und Umplatzierungen zur allfälligen Tätigkeit an einer anderen Arbeitsstelle werden dann durch die vorgesetzten Stellen und Personaldienste der betreffenden Abteilungen vorgenommen.
Der Vertrauensärztliche Dienst kann auch von der Verwaltung bei spezifischen Fragen beigezogen werden, z.B. Einwohnerdienste, Zivilgericht, Pflegekinderbewilligung.
Formulare
Antrag auf vertrauensärztliche Beurteilung
Entbindung vom Amts- und Berufsgeheimnis (Erklärung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern)
Erklärung über den Gesundheitszustand zur arbeitsmedizinischen
Abklärung
1. Ein Themenbereich des Vertrauensärztlichen Dienstes betrifft die Überführung der Angestellten der Kantonalen Verwaltung von der Pensionskasse Stufe II in Stufe I. Hier wird überprüft, ob gesundheitliche Vorbehalte anzubringen sind. Mit dem neuen Pensionskassengesetz wird ein Teil dieser Aufgabe entfallen. Grundsätzlich genügt dazu eine Selbstdeklaration des Gesundheitszustandes. (Das entsprechende Formular kann bei der Pensionskasse bezogen werden.) Die Angaben werden im Vertrauensärztlichen Dienst überprüft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung bei Bedarf zur weiteren medizinischen Abklärung aufgeboten.
2. Der komplexeste Themenbereich umfasst die Abklärung der Arbeitsfähigkeit. Dabei werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung bei krankheitsbedingten Absenzen oder bei Hinweisen, dass die aktuelle Tätigkeit die Gesundheit beeinträchtigt, im Vertrauensärztlichen Dienst untersucht. Falls nötig, werden Zusatzuntersuchungen verlangt. Die Anmeldung zur vertrauensärztlichen Abklärung der Arbeitsfähigkeit erfolgt ausschliesslich über die Personaldienste mit entsprechendem Formular. Der Die Abklärung der Arbeitsunfähigkeit beinhaltet auch Stellungsnahmen zur Invalidität und Teilinvalidität sowie zur vorzeitigen Pensionierung. Der Vertrauensärztliche Dienst berät Arbeitgeber in medizinischen Fragen. So werden beispielsweise bei Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung mögliche Tätigkeiten aus medizinischer Sicht vorgeschlagen. Die Prüfung und Umplatzierungen zur allfälligen Tätigkeit an einer anderen Arbeitsstelle werden dann durch die vorgesetzten Stellen und Personaldienste der betreffenden Abteilungen vorgenommen.
Der Vertrauensärztliche Dienst kann auch von der Verwaltung bei spezifischen Fragen beigezogen werden, z.B. Einwohnerdienste, Zivilgericht, Pflegekinderbewilligung.
Formulare
Abklärung