Stand der Informationen: 31. Mai 2007
» Was ist Vogelgrippe bzw. Geflügelpest
» Vogelgrippe und die Schweiz
» Reise in Gebiete mit Vogelgrippe
» Weitere Informationen
» Merkblatt für die Bevölkerung
Was ist Vogelgrippe bzw. Geflügelpest?
Krankheit: Tierseuche.
Erreger: Grippevirus (Influenza A, Subtyp H5N1).
Vorkommen: Geflügel, Wasser- und Wildvögel; Asien, Europa, Afrika.
Übertragung: Übertragung von Vögeln auf den Menschen äusserst selten und nur bei sehr engem Kontakt mit infiziertem Hausgeflügel. Übertragung von Mensch zu Mensch äusserst selten und nur bei sehr engem Kontakt mit einer erkrankten Person.
Übertragungsweg: Ausscheidungen (Kot und Nasen-Rachen-Sekrete) von erkranktem Hausgeflügel
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Vogelgrippe und die Schweiz
Allgemeine Lage: Bisher hat es nur sehr wenige Fälle bei Wildvögeln in der Schweiz gegeben. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Importverbot: In der Schweiz verkaufte Geflügelprodukte und Eier sind sicher.
Tauben sind unbedenklich, weil sie sich mit dem Vogelgrippe-Virus nicht infizieren können.
Haustiere müssen nicht eingesperrt werden.
Umgang mit toten Vögeln: Nicht anfassen! Falls unumgänglich nur mit Handschuhen anfassen. Bei mehreren kranken oder toten Wasservögeln an einer Fundstelle bzw. jedem toten Schwan bitte Meldung an die Kantonspolizei (Tel. 061 267 71 11).
Verhalten, wenn ein toter Vogel angefasst wurde: Kontakt der Hände mit Schleimhäuten meiden (Augen nicht reiben, Finger nicht in Nase und Mund). Hände so rasch wie möglich gründlich mit viel Wasser und Seife waschen.
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Baden
Baden in öffentlichen Schwimmbädern und offenen Gewässern ist absolut unbedenklich.
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Reise in Gebiete mit Vogelgrippe
Risiko: Aktuell gibt es keine speziellen Reiseempfehlungen und keine Reisebeschränkungen für Reisende in die von Vogelgrippe betroffenen Gebiete Europas und Asiens. Die Gefahr einer Ansteckung ist gleich null, wenn folgende Verhaltensregeln eingehalten werden:
» Kontakt zu lebenden und toten Vögeln und Geflügel meiden.
» Keine Geflügelbetriebe oder Vogelmärkte besuchen.
» Geflügel- und Eierspeisen nur gut durchgekocht oder durchgebraten verzehren.
» Auf persönliche Hygiene achten (häufig die Hände waschen, Räume gut lüften).
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Weitere Informationen:
Veterinärmedizin (Tiere):
» Veterinäramt Basel-Stadt
» Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
» Hotline Tierhaltung: 031 322 22 99
Humanmedizin (Menschen):
» Bundesamt für Gesundheit (BAG)
» Hotline Gesundheitsvorsorge: 031 322 21 00
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Merkblatt für die Bevölkerung
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Was ist Vogelgrippe bzw. Geflügelpest?
Krankheit: Tierseuche.
Erreger: Grippevirus (Influenza A, Subtyp H5N1).
Vorkommen: Geflügel, Wasser- und Wildvögel; Asien, Europa, Afrika.
Übertragung: Übertragung von Vögeln auf den Menschen äusserst selten und nur bei sehr engem Kontakt mit infiziertem Hausgeflügel. Übertragung von Mensch zu Mensch äusserst selten und nur bei sehr engem Kontakt mit einer erkrankten Person.
Übertragungsweg: Ausscheidungen (Kot und Nasen-Rachen-Sekrete) von erkranktem Hausgeflügel
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Vogelgrippe und die Schweiz
Allgemeine Lage: Bisher hat es nur sehr wenige Fälle bei Wildvögeln in der Schweiz gegeben. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Importverbot: In der Schweiz verkaufte Geflügelprodukte und Eier sind sicher.
Tauben sind unbedenklich, weil sie sich mit dem Vogelgrippe-Virus nicht infizieren können.
Haustiere müssen nicht eingesperrt werden.
Umgang mit toten Vögeln: Nicht anfassen! Falls unumgänglich nur mit Handschuhen anfassen. Bei mehreren kranken oder toten Wasservögeln an einer Fundstelle bzw. jedem toten Schwan bitte Meldung an die Kantonspolizei (Tel. 061 267 71 11).
Verhalten, wenn ein toter Vogel angefasst wurde: Kontakt der Hände mit Schleimhäuten meiden (Augen nicht reiben, Finger nicht in Nase und Mund). Hände so rasch wie möglich gründlich mit viel Wasser und Seife waschen.
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Baden
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Reise in Gebiete mit Vogelgrippe
Risiko: Aktuell gibt es keine speziellen Reiseempfehlungen und keine Reisebeschränkungen für Reisende in die von Vogelgrippe betroffenen Gebiete Europas und Asiens. Die Gefahr einer Ansteckung ist gleich null, wenn folgende Verhaltensregeln eingehalten werden:
» Kontakt zu lebenden und toten Vögeln und Geflügel meiden.
» Keine Geflügelbetriebe oder Vogelmärkte besuchen.
» Geflügel- und Eierspeisen nur gut durchgekocht oder durchgebraten verzehren.
» Auf persönliche Hygiene achten (häufig die Hände waschen, Räume gut lüften).
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Weitere Informationen:
Veterinärmedizin (Tiere):
» Veterinäramt Basel-Stadt
» Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
» Hotline Tierhaltung: 031 322 22 99
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» Bundesamt für Gesundheit (BAG)
» Hotline Gesundheitsvorsorge: 031 322 21 00
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