Der Bereich Wohnungswesen bietet Informationen, Beratung und Überprüfung an, wenn in Wohnungen, Wohnhäusern und in deren unmittelbaren Umgebung hygienische oder gesundheitsgefährdende Missstände herrschen. Es können Probleme mit Schimmel, üblen Gerüchen, Ungeziefer oder Ratten gemeldet werden.

Diese wichtige Aufgabe im Kantonsärztlichen Dienst stützt sich auf das Gesetz über das Wohnungswesen. Bei Wohnungen, welche aufgrund von Verwahrlosung eine gesundheitliche Gefährdung des Individuums und der Bevölkerung darstellen, erfolgt eine Inspektion durch Mitarbeiter der Fachstelle des Kantonsärztlichen Dienstes. Anschliessend werden entsprechende Massnahmen wie Desinfektion oder Räumung zu Lasten des Antragstellers verfügt. Anmeldungen für eine Wohnungsinspektion erfolgen durch die Polizei unter anderem auf Antrag der Hausverwaltungen resp. Eigentümer. Bei Vorliegen einer psychosozialen Problemsituation wird in der Regel der Sozialdienst der Kantonspolizei involviert.


Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Kantonales Wohnungsgesetz
» Obligationenrecht (Achter Titel: Die Miete)
» Mieterinnen- und Mieterverband Basel
» Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Basel-Stadt
Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt, Fachstelle Raumluft, übernimmt allfällige Überprüfungen von Raumluft (Wohngifte) und Asbest in Wohnungen. Weitere Informatinen dazu finden Sie hier.
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Diese wichtige Aufgabe im Kantonsärztlichen Dienst stützt sich auf das Gesetz über das Wohnungswesen. Bei Wohnungen, welche aufgrund von Verwahrlosung eine gesundheitliche Gefährdung des Individuums und der Bevölkerung darstellen, erfolgt eine Inspektion durch Mitarbeiter der Fachstelle des Kantonsärztlichen Dienstes. Anschliessend werden entsprechende Massnahmen wie Desinfektion oder Räumung zu Lasten des Antragstellers verfügt. Anmeldungen für eine Wohnungsinspektion erfolgen durch die Polizei unter anderem auf Antrag der Hausverwaltungen resp. Eigentümer. Bei Vorliegen einer psychosozialen Problemsituation wird in der Regel der Sozialdienst der Kantonspolizei involviert.


Weitere Informationen finden Sie auch unter:
» Obligationenrecht (Achter Titel: Die Miete)
» Mieterinnen- und Mieterverband Basel
» Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Basel-Stadt
Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt, Fachstelle Raumluft, übernimmt allfällige Überprüfungen von Raumluft (Wohngifte) und Asbest in Wohnungen. Weitere Informatinen dazu finden Sie hier.
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