Aufgaben
Die Abteilung Heilmittelwesen bearbeitet alle Geschäfte und Fragestellungen, die ihr die Gesetzgebung (Gesetzessammlung Basel-Stadt) zuweist oder deren Natur eine Mitwirkung als Fachinstanz erfordert. Zu den Aufgaben des Heilmittelwesens gehören insbesondere die Überwachung von Heilmittelsicherheit und Qualitätssicherung. Im Einzelnen betrifft dies:
Die Abteilung Heilmittelwesen bearbeitet alle Geschäfte und Fragestellungen, die ihr die Gesetzgebung (Gesetzessammlung Basel-Stadt) zuweist oder deren Natur eine Mitwirkung als Fachinstanz erfordert. Zu den Aufgaben des Heilmittelwesens gehören insbesondere die Überwachung von Heilmittelsicherheit und Qualitätssicherung. Im Einzelnen betrifft dies:
- die pharmazeutischen Belange der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung
- den Vollzug der Gesetzgebung über den Verkehr mit Heilmitteln und über die Betäubungsmittel in Zusammenarbeit mit eidgenössischen und kantonalen Behörden wie
» Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic),
» Bundesamt für Gesundheit (BAG),
» Eidg. Forschungsanstalt für Nutztiere,
» Eidg. Alkoholverwaltung,
» Regionales Heilmittelinspektorat der Nordwestschweiz (RHI),
» Kantonales Laboratorium - die Aufsicht über die pharmazeutischen Berufe
- die Aufsicht über die Heilmittelabgabestellen (Apotheken: Apothekerverband und Drogerien: Drogistenverband)
- Bewilligungen und Zulassungen im Bereich Heilmittelwesen
Ziele
- Vollzug und Überwachung der gesetzlichen Anforderungen an die im Kanton Basel-Stadt tätigen Medizinalpersonen und ihren Einrichtungen.
- Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt mit sicheren, nach anerkannten Richtlinien adäquat geprüften und zugelassenen Heilmitteln über kontrollierte Vertriebswege.

